
Die
- 2. Rate Grundsteuer
- 2. Rate Gewerbesteuer
- 2. Rate Wasser-, Niederschlagswasser und
Schmutzwassergebühren - 2. Rate Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren
ist am 15. Mai 2022 fällig.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins wird die Steuerschuld durch die Gemeindekasse mit Säumniszuschlag und Mahngebühr eingehoben.