Steuern, Abgaben und Gebühren

Übersicht Steuersätze, Abgaben, Gebühren und Entgelte in der Gemeinde Elchingen

Realsteuern:

  • Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe - Hebesatz: 350 v. H.
  • Grundsteuer B für die sonstigen Grundstücke - Hebesatz: 350 v. H.
  • Gewerbesteuer - Hebesatz: 335 v. H.


Hundesteuer:

  • für den ersten Hund: 60,- €   
  • für jeden weiteren Hund: 80,- €
  • für den ersten Kampfhund: 500,- €
  • für jeden weiteren Kampfhund: 750,- €


Müllabfuhrgebühren:
Als besonderen Service und einzige Kommune im Landkreis Neu-Ulm führt die Gemeinde Elchingen eine wöchentliche Leerung der Müllbehälter durch, üblich ist eine 14-tägige Leerung.

  •  40 Liter Mülleimer: 10,40 € pro Monat
  • 60 Liter Mülleimer: 15,60 € pro Monat
  • 80 Liter Mülleimer: 20,90 € pro Monat
  • 120 Liter Mülleimer: 31,30 € pro Monat
  • 240 Liter Mülleimer: 62,60 € pro Monat
  • 1.100 Liter Mülleimer: 286,70 € pro Monat
  • Müllsack: 4,50 €/Stück


Sperrmüll auf Anforderung (0731/2066-35): 
je kg - 0,38 €, mindestens pro Abholung 15,00 €


Heckenschnitt:

  • bei Abfuhr und Selbstanlieferung bis 1 m³ gebührenfrei
  • jeder weitere m³ kostet dann 10,00 €

 

Straßenreinigungsgebühren:

  • 0,73 € pro Meter Straßenfrontlänge. Die Mindestgebühr beträgt 2,50 € pro Vierteljahr


Wassergebühren:

  • 1 m³ netto 2,07 € + 7 % USt. = 2,2149 € brutto


Bauwasser:

Es wird die normale Wasser-Verbrauchsgebühr berechnet und zusätzlich eine Bereitstellungsgebühr sowie eine Leihgebühr pro Kalendertag für den Bauwasserzähler, bzw. Standrohrzähler


Abwassergebühren:

  • 0,17 € pro 1 m² Niederschlagswassergebühr
  • 1,40 € pro 1 m³ Schmutzwassergebühr

 

*Infos zur Einführung der getrennten Abwassergebühr nach dem GAB-Verfahren in der Gemeinde Elchingen s.u.

Friedhofs- und Bestattungsgebühren:
Aufgrund der Vielzahl der Gebührenbestände wird hier auf die Gebührensatzung der Gemeinde Elchingen verwiesen. Für weitere Informationen, sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindlichen Bestattungseinrichtungen können Sie direkt bei der Friedhofsverwaltung, Herr Miller, Tel.: 0731/2066-16, Email: j.miller@elchingen.de erfragen.

Informationen zur getrennten Abwassergebühr
FAQ zur Einführung der getrennten Abwassergebühr
Getrennte Abwassergebühr - was bedeutet der Wert B99
Gebührenverzeichnis gemeindl. Einrichtungen (ab 1.1.2017)
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