Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 01.01.2025 – Einreichung von Bauanträgen beim Landratsamt

Der Bayerische Landtag hat am 10.12.2024 das sog. Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Gegenstand des Gesetzes ist u. a. eine Änderung der Bayerischen Bauordnung, wonach ab dem 01.01.2025 Bauanträge bei der Bauaufsichtsbehörde, somit dem Landratsamt Neu-Ulm, einzureichen sind.

Um Beachtung wird gebeten.

Die Einreichung von Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren (u. a. Vorhandensein eines Bebauungsplanes sowie dessen Einhaltung) erfolgt nach wie vor bei der Gemeinde.

Das könnte Sie auch interessieren
Veranstaltungen Veranstaltungen
Online Dienste Online Dienste
Elchingen App Elchingen App