Vollzug der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 26.02.2019
Entfernung von Gras und Unkraut auf den Gehwegen
An zahlreichen Stellen im Gemeindegebiet wächst auf den Gehwegen vor allem aus den Ritzen und Rissen entlang der Randsteine zur Fahrbahn teilweise einen halben Meter hoch Gras und Unkraut.
Wir dürfen darauf hinweisen, dass für die Entfernung dieses Grünbewuchses die jeweiligen Grundstücksanlieger zuständig sind. In § 5 der o. g. gemeindlichen Verordnung ist in den Sätzen 1 und 2 (b) die Zuständigkeit der Anlieger für diese Arbeiten klar geregelt.
Wir bitten die betreffenden Grundstücksanlieger um die Durchführung der Arbeiten.
Die Gemeinde wird bei Bedarf die jeweiligen Eigentümer schriftlich auffordern.