Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft

Am 29. September 2023 hat der Bundesrat Änderungen im Passrecht zugestimmt, die der Bundestag im Juli verabschiedet hatte. Dies beinhaltet die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024. Ab diesem Zeitpunkt können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden.

Die bis zum 31.12.2023 ausgestellten Pässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum nächstes Jahr.

Für Kinder kann künftig entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 - 4 Wochen.

Welches Reisedokument anerkannt wird, hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen des gewählten Urlaubslandes gibt es im Internet unter www.auswaertiges-amt.de/ReiseUndSicherheit

Wir stellen Ihnen die wichtigen Informationen zur Ausstellung der Ausweisdokumente zusammen:

Gebühren für Ausweisdokumente:

Reisepass/Expresspass
sechsjährige Laufzeit (Personen unter 24 Jahre): 37,50 € / 69,50 €

Personalausweis
sechsjährige Laufzeit (Personen unter 24 Jahre): 22,80 €

Antragsunterlagen:

Reisepass/Expresspass/Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild (aktuell)
- den bisherigen Reisepass/Geburtsurkunde
- die Zustimmungserklärung beider Elternteile

Diese Anforderungen gelten für alle Altersstufen.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Bürgerbüro unter der 0731/2066-0 zur Verfügung.

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