
Die
- 1. Rate Grundsteuer
- 1. Rate Gewerbesteuer
- 1. Rate Wasser-, Niederschlagswasser- und
Schmutzwassergebühren - 1. Rate Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren
ist am 15. Februar 2025 fällig.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins wird die Steuerschuld durch die Gemeindekasse mit Säumniszuschlag und Mahngebühr eingehoben.