Steuertermin 1. Rate 2025

Die

  • 1. Rate Grundsteuer
  • 1. Rate Gewerbesteuer
  • 1. Rate Wasser-, Niederschlagswasser- und
    Schmutzwassergebühren
  • 1. Rate Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren


ist am 15. Februar 2025 fällig.


Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins wird die Steuerschuld durch die Gemeindekasse mit Säumniszuschlag und Mahngebühr eingehoben.

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