Zur Verbesserung der Anliefersituation auf dem Wertstoffhof wurde eine markierte Fahrspur hergestellt. Innerhalb dieser Spur darf nicht geparkt oder gehalten werden. Sie dient den Besuchern des Wertstoffhofgeländes ausschließlich zur ungehinderten Ein- und Ausfahrt. Dadurch soll der Verkehrsfluss optimiert werden.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Dieses ist berechtigt, das Hausrecht der Gemeinde Elchingen auf dem Wertstoffhofgelände auszuüben (Überwachung der Anlieferberechtigung, Kontrolle der ordnungsgemäßen Entsorgung, Regelung des Verkehrs).