Aufstellung des Bebauungsplanes „Beim Wasserturm“ 2. Änderung im Gemeindeteil Oberelchingen; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat am 20. Oktober 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Beim Wasserturm“ 2. Änderung im Gemeindeteil Oberelchingen beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.


Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,6 ha erstreckt sich im Bereich des Forst- und Buchenwegs und ist im unten beigefügten Link (Kartenausschnitt) dargestellt.

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Sicherung einer Wohnbebauung geschaffen werden.


Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.


Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB mit dem Planvorentwurf wird zu einem späteren Zeitpunkt durch eine getrennte öffentliche Bekanntmachung angekündigt.

 

Kartenausschnitt Geltungsbereich
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