
Wahlscheine können bis zum 20.03.2026, 15:00 Uhr im Wahlamt der Gemeinde Elchingen beantragt werden.
Wahlberechtigte, die nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bei Vorliegen der in § 22 GLKrWO genannten Voraussetzungen Wahlscheine noch bis zum Wahlsonntag, 15:00 Uhr beantragen. Das Gleiche gilt, wenn ein Wahlberechtigter bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Die erweiterten Öffnungszeiten sind:
Freitag, 20.03.2026 von 08:00 bis 15:00 Uhr
Samstag, 21.03.2026 von 08:00 bis 12:00 Uhr
Sonntag, 22.03.2026 von 08:00 bis 15:00 Uhr







