Gesetzlicher Feiertag Mariä Himmelfahrt

Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG) ist Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag.

Das Landesamt für Statistik stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 FTG nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Den Gemeinden obliegt es, ortsüblich bekanntzumachen, wenn Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag ist.

Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 und nach der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden liegt eine neue Datenbasis für die Bayernweite Feststellung der Religionszugehörigkeit
vor. Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, in der Gemeinde Elchingen mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.

Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung:

Mariä Himmelfahrt (15. August) ist ab dem Jahr 2025 weiterhin ein gesetzlicher Feiertag in der Gemeinde Elchingen. Dies wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

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