
Die Kehrmaschine kann häufig in Wohngebieten auf Grund parkender Fahrzeuge am Straßenrand nicht kehren. Das wiederum führt zu Beschwerden der Anwohner und Grundstückseigentümer, die den Einsatz der Kehrmaschine entsprechend der Frontlänge ihres Grundstückes anteilig bezahlen. Der Ärger ist verständlich, denn man bezahlt ungern für eine Leistung, die regelmäßig nicht erbracht werden kann.
Die Kehrmaschine fährt zu folgenden Zeiten durch den Ort (in den Wohngebieten ab 7 Uhr, im Gewerbegebiet ab 6 Uhr bis 17 Uhr nachmittags):
mittwochs in Unterelchingen und teilweise in Oberelchingen (der unten gelegene Teil von Oberelchingen)
donnerstags der restliche Teil von Oberelchingen und ein Teil von Thalfingen freitags der restliche Teil von Thalfingen.
Auf Grund der Vielzahl der zu reinigenden Straßen können die Zeiten nicht näher bestimmt werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde darauf zu achten, ihre Fahrzeuge möglichst nicht zu den genannten Kehrzeiten am Straßenrand zu parken.