
Um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, bitten wir auch in diesem Jahr wieder die Grundstücksbesitzer in der Gemeinde, die überhängenden Hecken und Sträucher, die in öffentliche Verkehrsflächen hineinragen (Straßen, Gehwege etc.), ordnungsgemäß zurückzuschneiden (senkrecht ab Grundstücksgrenze). Leider sind Fußgänger wegen überhängender Bäume und Sträucher oft gezwungen, auf der Straße zu gehen. Größere und höhere Fahrzeuge, wie z. B. der Linienbus, die Müllabfuhr, die Kehrmaschine etc., müssen die Straßen ebenfalls ungehindert befahren können. Äste und Sträucher, die in die Fahrbahn hineinragen, müssen daher bis zu einer Höhe von 4 m zurückgeschnitten werden. Oft haben auch Landwirte Probleme mit der Durchfahrt, wenn von angrenzenden Gärten Bäume und Sträucher in den Feldweg ragen oder Anwohner auf den Feldwegen verbotswidrig parken.
Regelmäßig erreichen uns Beschwerden über eingewachsene Straßenlaternen sowie Verkehrs- und Straßennamenschilder. Aus Sicherheitsgründen müssen auch diese freigehalten bzw. freigeschnitten werden.
Die Gemeindeverwaltung wird in den nächsten Wochen wieder verstärkte Kontrollen durchführen. Auf die Haftungspflicht der einzelnen Grundstückseigentümer bei Unfällen, die auf überhängende Hecken und Sträucher zurückzuführen sind, dürfen wir verweisen. Wir sind aber zuversichtlich, dass die Elchinger Grundstücksbesitzer regelmäßig die überhängenden Hecken und Sträucher zurückschneiden.
Noch ein wichtiger Hinweis zum Naturschutz. Um brütende Vögel zu schützen, ist es in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September verboten, Hecken und Sträucher abzuschneiden (zu entfernen) oder auf den Stock zurückzusetzen. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und zur Gesunderhaltung der Bäume ist jedoch zulässig. Bitte auch hier vorher kontrollieren, ob die Pflanzen, die zurückgeschnitten werden sollen, nicht „bewohnt“ sind.