
Aktuell erreichen die Gemeindeverwaltung viele Anrufe zu den Bescheiden für die Wasser- und Kanalgebühren des abgelaufenen Kalenderjahrs 2025. Die neuen Gebührensätze und geänderten Satzungen können unter www.elchingen.de eingesehen werden. Als Erläuterung zu den Preiserhöhungen und der Einführung der Grundgebühren sowohl im Bereich der Wasserversorgung als auch im Bereich der Entwässerungsanlage ab dem Kalenderjahr 2025 hat die Gemeindeverwaltung den nachfolgenden FAQ zusammengestellt:
FAQ zur Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren ab dem 01.01.2025:
Wie haben sich die Wasser- und Abwassergebühren zum 01.01.2025 verändert?
Die Wasser- und die Abwassergebühren werden pro m³ berechnet. Diese Gebühren pro m³ mussten für das Jahr 2025 rückwirkend erhöht werden. Zusätzlich wurde erstmals eine Grundgebühr für das Jahr 2025 eingeführt.
- Frischwassergebühren ab 01.01.2025:
Die Verbrauchsgebühr pro m³ entnommenen Wasser steigt von 2,07 Euro auf 2,62 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 7%), was, ohne Berücksichtigung der Grundgebühr, einer Steigerung von 26,57 % entspricht.
- Abwassergebühren ab 01.01.2025:
Die Einleitungsgebühr für das Schmutzwasser pro m³ steigt von 1,40 € aus 1,83 Euro, was, ohne Berücksichtigung der Grundgebühr, einer Steigerung von 30,71 % entspricht.
Die Niederschlagswassergebühr wird von 0,17 Euro auf 0,21 Euro/m² erhöht, was einer Preissteigerung von 23,53 % (ohne Berücksichtigung der Grundgebühr) entspricht.
Die Gebühr für die abflusslose Grube wird von 2,27 Euro auf 2,69 Euro erhöht, was einer Preissteigerung von 18,50 % (ohne Berücksichtigung der Grundgebühr) entspricht.
Die Gebühr für die Hauskläranlage wird von 9,86 Euro auf 12,38 Euro erhöht, was einer Preissteigerung von 25,56 % (ohne Berücksichtigung der Grundgebühr) entspricht.
Warum sind Gebührenanpassungen notwendig?
Die Wasserversorgung und die Entwässerungsanlage sind sogenannte kostenrechnende Einrichtungen, die kostendeckend arbeiten müssen, d.h. es dürfen innerhalb der Wasserversorgung und innerhalb der Abwasserversorgung keine Verluste entstehen. Entstehen Überschüsse, sind diese ausschließlich für die Wasserversorgung bzw. Entwässerungsanlage zu verwenden, um die Gebühren künftig stabil zu halten. Die Anpassung der Gebühren werden in sogenannten Kalkulationszeiträumen (maximal 4 Jahre) überprüft.
Warum erfolgten die Gebührenerhöhungen rückwirkend zum 01.01.2025?
Da Ende des Jahres 2024 davon ausgegangen wurde, dass die Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren im Laufe des Jahres 2025 zu einer Erhöhung der Gebühren führen würde, wurden mit Beschlussfassung am 16.12.2024 Bevorratungsbeschlüsse durch den Gemeinderat gefasst. Die Wasserverbrauchs- und die Abwassergebühren konnten aufgrund dieser Bevorratungsbeschlüsse rückwirkend zum 01.01.2025 neu festgesetzt werden.
Warum ist die Gebührenerhöhung so hoch?
In der Wasserversorgung ergab sich eine Kostenunterdeckung des vorangegangenen Kalkulationszeitraums 2021 bis 2024 in Höhe von 386.186,80 Euro, die nach Art. 8 Abs. 6, S. 2 des Kommunalabgabengesetztes im Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028 auszugleichen ist. Bei der Entwässerungsanlage ergab sich eine Kostenunterdeckung des vorangegangenen Kalkulationszeitraums 2021 bis 2024 in Höhe von 408.858,96 Euro, die nach Art. 8 Abs. 6, S. 2 des Kommunalabgabengesetztes im laufenden Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028 auszugleichen ist.
Die Defizite sind entstanden, da auch für die Wasser- und Abwasserversorgung in den letzten Jahren höhere Energiekosten sowie höhere Kosten für Material und sonstige Betriebsmittel angefallen sind, als im Zeitpunkt der letzten Gebührenkalkulation vorauszusehen waren.
Auch wurde die für die Ermittlung der Gebühren des Zeitraums 2021 bis 2024 zugrunde gelegte Wasserabgabemenge nicht erreicht, da der tatsächliche Wasserverbrauch geringer war – bedeutet, dass die gleichen Kosten auf eine geringere Wasserabgabemenge zu verteilen sind.
Außerdem war der Bau eines neuen Hochbehälters nötig, um die Wasserversorgung weiterhin zu gewährleisten (Baukosten 2,6 Mio Euro).
Des Weiteren sind jährliche Sanierungen der Wasserleitungen und Abwasserleitungen nötig, um Rohrbrüche zu minimieren und eine Versorgung durch die Wasser- und Abwasseranlagen jederzeit sicherzustellen.
Warum musste die Grundgebühr eingeführt werden?
Die Gemeinde Elchingen hat als eine der letzten Kommunen im Landkreis Neu-Ulm eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr eingeführt. Dies war notwendig, um die Fixkosten der leitungsgebundenen Einrichtungen decken zu können. Es ist eine Art Fixkostenpauschale für die Infrastruktur, welche die Verbrauchsgebühr ergänzt.
Durch die Grundgebühr kann es für Kleinverbraucher zu einer deutlichen Erhöhung kommen, da diese, vergleichsweise geringen Einnahmen die Fixkosten nicht mehr decken.
Wie wird die Grundgebühr berechnet? Warum fällt die Grundgebühr zweimal an?
Die Grundgebühr fällt sowohl für die Wasserversorgung monatlich in Höhe von 6 Euro (72 Euro pro Jahr) pro verbauten Zähler an als auch für die Entwässerungsanlage monatlich in Höhe von 6 Euro (72 Euro pro Jahr). Es handelt sich zwar um einen Zähler aber bei der Wasserversorgung und der Entwässerung um zwei getrennt zu betrachtende und zu finanzierende öffentliche Einrichtungen.
Warum muss ich trotz Vorauszahlungen für 2025 nachzahlen?
Die Vorauszahlungen für 2025 wurden aufgrund der bis 31.12.2024 gültigen Gebührensätze berechnet. Durch die Gebührenerhöhungen und die Einführung der Grundgebühren ergibt sich ein höherer Zahlbetrag für das Kalenderjahr 2025.
Warum ergibt sich zum 15.02.2026 ein höherer Zahlbetrag als für die restlichen 3 Kalendervierteljahre?
Zum 15.02.2026 ist sowohl der Nachzahlungsbetrag für das Kalenderjahr 2025 fällig als auch der Vorauszahlungsbetrag für das 1. Kalendervierteljahr 2026, wodurch der Zahlbetrag zum 15.02.2026 höher ist als die Abschläge zum 15.05., 15.08. und 15.11.2026.
Finanziert die Gemeinde andere Aufgaben mit der Gebührenerhöhung bei Wasser und Abwasser?
Nein. Dies ist nach dem Kommunalabgabengesetz auch nicht zulässig. Die anderen laufenden gemeindlichen Aufgaben werden durch gesonderte Gebühren, Beiträge, staatliche Mittelzuweisungen sowie aus Steuermitteln finanziert.







