Fast täglich erhält die Gemeindeverwaltung Beschwerden, dass für Kommunalfahrzeuge (z. B. Winterdienst, Müllabfuhr etc.) und Rettungsfahrzeuge (z. B. Feuerwehr, Notarzt etc.) ein gefahr- bzw. problemloses Passieren von einzelnen Straßenabschnitten durch parkende Fahrzeuge erschwert wird oder teilweise gar nicht mehr möglich ist. Insbesondere in Wohngebieten und in Straßenbereichen mit Wendeplatten ist für größere Fahrzeuge ein Durchkommen in häufigen Fällen nur erschwert bzw. gar nicht mehr möglich.
Oft sind Wohngebiete, die vor Jahrzehnten geplant und gebaut wurden, für die Menge der heute parkenden Fahrzeuge nicht ausgelegt und Halteverbote verlagern das Problem nur. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass sehr viele Garagen als zusätzlicher Lagerraum zweckentfremdet werden und vorhandene Hofeinfahrten und dgl. nicht genutzt werden und die Fahrzeuge auf der Straße stehen. Parkende Fahrzeuge an Steigungen, wie z. B. in der Klostersteige in Oberelchingen, in der Klosterstraße in Unterelchingen oder im Stiergartenweg in Oberelchingen, haben oft zur Folge, dass der Winterdienst mit dem breiten Schneepflug nicht räumen und streuen kann. Parkende Fahrzeuge auf Wendeplatten stellen für den Winterdienst und die Müllabfuhr ein Problem dar, da die Wendeplatte nicht geräumt und gestreut werden kann und die Winterdienstfahrzeuge und die Müllabfuhr auch nicht wenden können. Häufig werden auch Straßeneinmündungen zugeparkt und der gesetzlich geforderte Mindestabstand von 5 Meter von der Einmündung nicht eingehalten. Größere Fahrzeuge brauchen beim Einbiegen mehr Platz und leider kommt es fast bei jeder Abfuhr vor, dass in immer mehr Straßen keine gelben Säcke abgefahren oder die Mülleimer nicht geleert werden können. Denken Sie bitte auch daran, dass die Feuerwehr oder der Notarzt im Ernstfall nicht die Zeit hat, sich um falschparkende Fahrzeuge zu kümmern, hier geht oft wertvolle Zeit verloren und für den Falschparker kann das auch ernsthafte Konsequenzen haben. Aus der Sicht des Pkw-Fahrers stellen sich die Platzverhältnisse immer besser dar. Der Lkw-Fahrer, dessen Fahrzeug wesentlich länger und breiter ist, sieht das mit anderen Augen.
Noch ein Wort an die Gehwegparker: Man lernt es eigentlich in der Fahrschule – der Gehweg ist für die Fußgänger da und nicht zum Parken. Es kann nicht sein, dass Fußgänger den Gehweg verlassen und auf der Straße um die parkenden Fahrzeuge gehen müssen. Auch wenn ich nur fünf Minuten im Laden bin, kann ich nicht auf dem Gehweg oder auf dem Zebrastreifen parken, denn 10 Minuten später kommt der Nächste und verhält sich leider genauso.
Wir appellieren an die Verantwortung aller Verkehrsteilnehmer, ihre Fahrzeuge so zu parken, dass für größere Fahrzeuge eine gefahr- und problemlose Durchfahrt möglich ist und Fußgänger nicht behindert werden.
Für den Fahrzeughalter ergeben sich u. U. auch haftungsrechtliche Folgen, wenn durch sein falschgeparktes Fahrzeug die Durchfahrt für Rettungsdienst und Feuerwehr versperrt wird oder Fußgänger zu Schaden kommen.