Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Klostersteige“ im Gemeindeteil Oberelchingen; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat am 3. Juni 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Klostersteige“ im Gemeindeteil Oberelchingen beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 4,2 ha erstreckt sich im Bereich der Klostersteige von der Thalfinger Straße bis zum Martinstor und ist im u.a. Kartenausschnitt dargestellt.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Steuerung und Entwicklung des Gebietes an der Klostersteige als Wohn- und Dienstleistungsstandort geschaffen werden. Die Zulässigkeit von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und sportliche Zwecke soll ausgeschlossen werden.

Zu gegebener Zeit wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

Kartenausschnitt zum Bebauungsplan
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