Startschuss für die Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Elchingen

Seit kurzem ist die Gemeinde Elchingen Mitglied im Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz“ mit Sitz in Illertissen. Die Aufgabe der Verkehrsüberwachung im gesamten Gemeindegebiet wurde an diesen Zweckverband zur eigenständigen Erledigung übertragen. Dies umfasst die Überwachung des ruhenden Verkehrs („Parkknöllchen“) sowie des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeit).

 

Mit dieser Einrichtung wird keine Gewinnerzielungsabsicht bezweckt– vielmehr wurde sie im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ins Leben gerufen, um durch die Überwachung der Verkehrsregeln die Verkehrssicherheit in den Mitgliedsgemeinden zu verbessern. Die Kapazitäten der originär zuständigen Verkehrspolizei reichen dafür leider bei Weitem nicht aus.

 

In der Gemeinde Elchingen nimmt der Zweckverband die Tätigkeit ab dem Monat Dezember 2022 auf. Insbesondere Parkverstöße wurden in der Vergangenheit nur reduziert geahndet. Um die Autofahrer für die geltenden Regeln im ruhenden Verkehr zu sensibilisieren, werden Falschparker in den ersten zwei Dezemberwochen bis 18.12.2022 zunächst nur eine Verwarnung erhalten. Ab dem 19.12.2022 werden dann Bußgelder erhoben.

 

Sollten Sie allgemeine Fragen oder Anregungen zur Verkehrsüberwachung haben, können Sie sich gerne bei der Gemeindeverwaltung Elchingen (Tel.: 0731 20660, E-Mail: info@elchingen.de ) oder direkt beim Zweckverband Iller-Roth-Günz (Tel.: 07303 157920) melden. Bei Fragen zu konkreten Verstößen wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Zweckverband.

Verkehrsüberwachung steigert sowohl die Verkehrssicherheit auch die Lebensqualität - Warum?

 

In der Gemeinde Elchingen sind verschiedene Parkbeschränkungen angeordnet, wie beispielsweise Höchstparkdauer und Parkflächenmarkierungen. Dadurch sollen ausreichend Parkflächen für Kunden sowie guter Verkehrsfluss gewährleistet werden und Gefahren im Straßenverkehr minimiert werden. 

 

Durch die Verkehrsüberwachung wird die Einhaltung dieser Parkbeschränkungen gewährleistet. Sie sorgt dafür, dass zügig einen Parkplatz gefunden werden kann, Be- und Entladen gewährleistet ist, Halteverbotszonen eingehalten werden, Schwerbehinderte ihren Sonderparkplatz nutzen können, Rettungswagen und Feuerwehr schnell zum Einsatz kommen, Geh- und Radwege sowie Kreuzungsbereiche nicht zugeparkt sind, keine Gefahrenstellen durch Parken in zweiter Reihe entstehen und besonders Kinder die Straße sicher überqueren können.

 

Im fließenden Verkehr wird die Geschwindigkeit überwacht. Nicht angepasste Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen. Steigt die Durchschnittsgeschwindigkeit um 1 km/h, steigt das allgemeine Unfallrisiko um ca. 3 %, das Risiko eines Unfalls mit Todesfolge um 4-5 %. 

Bei einer höheren Geschwindigkeit entsteht beim Fahrzeugführer der sogenannte Tunnelblick. Die Konzentration des Fahrers richtet sich mehr auf Bereiche in größerer Entfernung, den Seitenbereichen wird weniger Beachtung geschenkt. Dieser Umstand gefährdet Fußgänger und Radfahrer, vor allem auch Kinder, die sich seitlich der Fahrbahn befinden. Der Reaktionsweg steigt linear und der Bremsweg quadratisch mit der gefahrenen Geschwindigkeit an.

 

Das Verkehrsverhalten ist bei niedrigen Geschwindigkeiten außerdem kooperativer. Es steigt die Bereitschaft von Fahrzeugführern auf Fußgänger und Radfahrer Rücksicht zu nehmen. Beispielsweise wird ein größerer Seitenabstand eingehalten und an Radfahrern langsamer vorbeigefahren. Dadurch erfährt der Verkehrsfluss eine Harmonisierung.

 

Die Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen deshalb durch regelmäßige Kontrollen reduziert werden, um eine höhere Verkehrssicherheit für Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeugführer zu ermöglichen. Hierbei werden schwerpunktmäßig die Hauptverkehrsstraßen aller drei Gemeindeteile kontrolliert.

 

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